{"id":149,"date":"2007-06-28T10:24:01","date_gmt":"2007-06-28T08:24:01","guid":{"rendered":"http:\/\/ollmetzer\/?p=149"},"modified":"2010-07-03T13:34:18","modified_gmt":"2010-07-03T13:34:18","slug":"politische-kampfbegriffe-1-%e2%80%93-raubkopierer","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.ollmetzer.com\/?p=149","title":{"rendered":"Politische Kampfbegriffe (1) \u2013 Raubkopierer"},"content":{"rendered":"<p>Unter politischen Kampfbegriffen verstehe ich Formulierungen, die Stimmung f\u00fcr oder gegen etwas machen sollen und die bei n\u00e4herer Betrachtung schlicht falsch sind. Um die Diskussion ein wenig zu versachlichen, sollte man sich wenigstens dar\u00fcber im Klaren sein, wenn man einen solchen Kampfbegriff nutzt oder mit ihm konfrontiert wird. Mein heutiger Kandidat:<\/p>\n<p><strong>Der Raubkopierer<\/strong><\/p>\n<p>Angeblich sind wir ja fast alle Raubkopierer, wie uns beim Gang ins Kino oder beim Einlegen einer DVD erz\u00e4hlt wird. Tats\u00e4chlich habe ich zwar bereits viele Leute kennengelernt, denen man hin und wieder Urheberrechtsverst\u00f6\u00dfe nachsagen k\u00f6nnte, aber einen Raubkopierer habe ich noch nie gesehen.<br \/>\nWie kann das sein?<\/p>\n<p>Der Begriff &#8222;Raub&#8220; ist im <a href=\"http:\/\/bundesrecht.juris.de\/stgb\/__249.html\"  title=\"StGB: Raub\" target=\"stgb\">\u00a7249 des Strafgesetzbuches<\/a> definiert. Demzufolge handelt es sich beim Raub um eine Kombination von zwei Handlungen: Es mu\u00df unter Androhung oder Aus\u00fcbung von Gewalt eine fremde bewegliche Sache weggenommen werden.<\/p>\n<p>Die Androhung oder Aus\u00fcbung von Gewalt spielt bei diesem Delikt mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit niemals eine Rolle &#8211; von einem hahneb\u00fcchenen Plot wie in dem Film Operation Swordfish mal abgesehen. Der Begriff &#8222;Raub&#8220; kommt also nicht in Frage. Wie w\u00e4re es denn mit &#8222;<em>Diebkopierer<\/em>&#8222;?<\/p>\n<p>Auch hier hilft ein Blick in das Strafgesetzbuch. Der Diebstahl ist in <a href=\"http:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/stgb\/__242.html\"  title=\"StGB: Diebstahl\" target=\"stgb\">\u00a7242 StGB<\/a> definiert. Hier hei\u00dft es:<\/p>\n<blockquote><p>&#8222;Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu f\u00fcnf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.&#8220;<\/p><\/blockquote>\n<p>Die Frage, ob es sich bei Software, Musik oder Filmen um &#8222;bewegliche Sachen&#8220; handelt, bejahen wir hier der Einfachheit halber mal. Die Absicht, sich oder Dritten etwas rechtswidrig zuzueigenen d\u00fcrfte gegeben sein. Jedoch wird beim Kopieren niemand etwas weggenommen, da das Original ja unver\u00e4ndert erhalten bleibt. Somit entf\u00e4llt auch der Begriff Diebstahl.<\/p>\n<p>Was verbleibt, ist eine unerlaubte Vervielf\u00e4ltigung, somit also ein Urheberrechtsversto\u00df. Allerdings klingt &#8222;Urheberrechtsverletzer&#8220; nat\u00fcrlich weniger dramatisch und bedrohlich als &#8222;Raubkopierer&#8220;. <\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Unter politischen Kampfbegriffen verstehe ich Formulierungen, die Stimmung f\u00fcr oder gegen etwas machen sollen und die bei n\u00e4herer Betrachtung schlicht falsch sind. Um die Diskussion ein wenig zu versachlichen, sollte man sich wenigstens dar\u00fcber im Klaren sein, wenn man einen solchen Kampfbegriff nutzt oder mit ihm konfrontiert wird. 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